Wegen eines Übergriffes Anzeige erstatten

Опубликовал Admin
5-11-2016, 19:55
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Ein Überfall oder Übergriff ist der Versuch, einer Person physischen Schaden hinzuzufügen. Bei einem Übergriff kommt es nicht zu tatsächlichem körperlichen Schaden durch Tritte oder Schläge, jedoch kann sich das Opfer durch die Absicht davon bedroht fühlen. Daher beinhaltet ein Übergriff eine Drohgebärde, etwa eine zum Schlag erhobene Faust oder auf jemanden zurennen. Ein Übergriff ist ernstzunehmen und sollte bei der Polizei angezeigt werden. Falls du Opfer eines Übergriffs wurdest, solltest du wissen, wie man dagegen Anzeige erstattet.

Vorgehensweise

  1. Kontaktiere die Polizei.
    • Wähle den polizeilichen Notruf für Hilfe während eines Übergriffes, oder direkt nachdem der Vorfall passiert ist.
    • Du kannst auch zur Polizeiwache gehen, um dort mit einem Polizeibeamten zu sprechen.
  2. Erstatte bei der Polizei eine Anzeige.
    • Erkläre, was vorgefallen ist. Du solltest sagen können, durch wen und wo du angegriffen wurdest, und ob es irgendwelche Zeugen gab.
    • Die Polizei wird aufgrund deiner Anzeige eine Untersuchung durchführen. Es werden Beweise gesammelt und alle Zeugen des Vorfalls befragt.
  3. Sei auf eine mögliche Gerichtsverhandlung vorbereitet. Es gibt drei Mögliche Resultate.
    • Der Polizeibeamte, bei dem du Anzeige erstattet hast, gibt deinen Bericht an den örtlichen Bezirksstaatsanwalt weiter. Der Staatsanwalt entscheidet anschließend, ob der Angreifer strafrechtlich verfolgt werden soll.
    • Der Polizeibeamte oder Staatsanwalt entscheiden sich dazu, die Anzeige fallen zu lassen. Dies bedeutet, dass es keine Verhandlung geben wird und die Person, die dich angegriffen wird, nicht verhaftet wird.
    • Du kannst gegen den Angreifer eine einstweilige Verfügung einholen. Eine einstweilige Verfügung wird unabhängig der Anzeige eingeholt. Dies wird beim örtlichen Bezirksstaatsanwalt durchgeführt. Wurde die einstweilige Verfügung angeordnet, wird der Person sofort untersagt, dich zu kontaktieren. Wenn er oder sie gegen diese Anordnung verstößt, kann die Person verhaftet werden.

Tipps

  • Du kannst gegen den Angreifer Zivilklage einreichen. Eine Zivilklage erfordert weniger Beweismittel als eine Anzeige gegen Körperverletzung. Dennoch brauchst du dafür Zeugen oder einen Polizeibericht. Eine Zivilklage kannst du bei deinem örtlichen Amtsgericht einreichen. Falls die angeklagte Person auf die Klage reagiert, musst du mit deinem Fall vor Gericht gehen. Falls du gewinnst, kann es dazu kommen, dass der Angreifer oder die Angreiferin dir Schmerzensgeld zahlen muss.
  • Ein Polizeibeamter kann in bestimmten Fällen ohne richterlichen Beschluss eine Verhaftung veranlassen. Dies trifft zu, wenn der oder die Angreifer/in vorhat, dir körperlichen Schaden zuzufügen, also du dich in Gefahr befinden könntest. Ein weiterer Grund für eine sofortige Festnahme besteht, wenn die Person vorhat, Beweismittel oder Eigentum zu manipulieren oder zu zerstören.
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